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Deckungserweiterungen zur Solarversicherung

Die Grundlage einer modernen Solarversicherung bilden die "Allgemeine Bedingungen zur Elektronikversicherung" (ABE). Diese sind im Regelfall bei jedem Versicherer identisch. Da diese jedoch allgemein gehalten sind, muss der Versicherer den Versicherungsschutz auf den für eine Solaranlage spezifizieren. Dies erfolgt über zusätzliche Bedingungen (Besondere Vereinbarungen, Besondere Bedingungen, Klauseln). In diesen werden z. B. die Ertrags-Ausfallversicherung, Deckungserweiterungen zu den ABE und Obliegenheiten definiert.

Da die zusätzlichen Bedingungen, entgegen den "Allgemeine Bedingungen", von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich gestaltet werden, sollten diese auf jeden Fall einem Vergleich unterzogen werden. Folgend führen wir Ihnen einige Stichpunkte zu Solarversicherung Deckungserweiterungen auf, damit Sie ein Gespür dafür bekommen, was alles möglich ist - und das zu einem günstigen Beitrag.

  • Baudeckung (vorzeitiger Deckungsbeginn)
  • Innere Betriebsschäden von elektronischen Bauteilen (Bauteileregelung)
  • Schadenbedingte Arbeiten an Dächern und Fassaden
  • De- und Remontagekosten aufgrund von Gebäudebeschädigungen
  • Technologiefortschritt
  • Feuerlöschkosten und Gebühren
  • Schadensuchkosten
  • Sofortiger Reparaturbeginn
  • Einschluss Erdbebenschäden
  • Einschluss Schäden aufgrund Innerer Unruhen
  • Unterversicherungsverzicht
  • Rückwirkungsschäden
  • Datenversicherung
  • Erweiterungen der Ertragsausfallversicherung
  • Wegfall der Restwertanrechnung im Schadensfall
  • Solar Minderertrag-Versicherung
  • Differenzentschädigung bei Totalschaden (GAP-Deckung)
  • Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit im Schadensfall

Kurz zur Info: Die vorab genannten Deckungserweiterungen sind überwiegend Bestandteil der Condor Solarversicherung.

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